Markus Koob MdB

Meine Rede zur Kalten Progression und der Erhöhung familienpolitischer Leistungen

Im Folgenden können Sie den Wortlaut meiner Rede vom 17. Juni 2015 zur Verringerung der Kalten Progression und der Erhöhung familienpolitischer Leistungen nachlesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute stehen wir vor dem Beschluss eines umfassenden Steuerentlastungspakets, dass die Familien und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land um 5 Mrd. Euro entlastet! Herr Staatssekretär Meister hat auf die beachtliche Vielfalt dieses Pakets hingewiesen.

Ausgangslage für diese Maßnahmen ist zunächst der Existenzminimumbericht der Bundesregierung gewesen. Der aktuelle Existenzminimumbericht hat uns für die Jahre 2015 und 2016 Änderungsbedarfe offenbart, denen wir mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens heute nachkommen. Die Anpassungen bei den Freibeträgen und dem Kindergeld werden wir dabei in zwei Etappen vornehmen.

Worum geht es?

Wir erhöhen den Kinderfreibetrag ab 2015 in den nächsten zwei Jahren von derzeit 7008 auf 7248 Euro, also um insgesamt 240 Euro.
Die für die Jahre 2015 und 2016 vorzunehmende Erhöhung des Kinderfreibetrags würde bei einigen Familien allerdings keine steuerliche Entlastungswirkung haben. Diese werden wir daher durch eine wirkungsgleiche Erhöhung des Kindergeldes entlasten.

Im Übrigen wird von der Opposition ja behauptet, wir täten nur das Mindeste und verfassungsrechtlich Notwendigste. Ich darf darauf hinweisen, dass für eine Kindergelderhöhung eben kein verfassungsrechtliches Gebot besteht. Wir machen es aber, weil wir uns für Familien in allen Einkommenslagen verantwortlich fühlen und diese sich auf uns verlassen können!

Den Arbeitnehmergrundfreibetrag werden wir bis 2016 von derzeit 8.354 Euro auf 8.652 Euro erhöhen – also um 298 Euro. Damit werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land entlastet. 

Wir erhöhen zudem den Kinderzuschlag zum 1. Juli nächsten Jahres um 20 Euro auf 160 Euro. Es ist eine sinnvolle Leistung, die viele Familien aus dem SGB-II-Bezug heraushält. Er kommt den Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können – nicht aber den Bedarf ihrer Kinder.

Das waren jetzt die Inhalte des ursprünglichen Gesetzentwurfs und diese wurden im Zuge des parlamentarischen Verfahrens um weitere und wichtige Regelungen ergänzt, die über die Anregungen des Existenzminimumberichts hinausgehen. Angesichts des Vorher-Nachher-Vergleichs dieses Gesetzesentwurfs kann ich mit Augenzwinkern an unsere SPD-Kollegen sagen: Peter Struck wäre sicherlich stolz auf uns.

Es ist erfreulich, dass wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 Euro auf 1908 Euro mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 erhöhen und ihn nach der Kinderanzahl staffeln. Mit der Staffelung kommen für jedes weitere Kind zusätzliche 240 Euro auf den neuen Grundbetrag von 1908 Euro hinzu.   

Ich bin überzeugt, dass wir damit die Alleinerziehenden in unserem Land, die Ein-Eltern-Familien, die größeren Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags ausgesetzt sind, in gebührender Weise unterstützen. Diese Erhöhung ist auch Teil unserer Anerkennung für die Leistung von Alleinerziehenden.

 

Die Anerkennung von Leistung ist auch unser Antrieb zur Lösung einer anderen Aufgabe: Der Abbau der kalten Progression wird von den Menschen in unserem Land zu Recht als eine Frage von Gerechtigkeit angesehen und ist seit Jahren eine unserer Herzensangelegenheiten. Die soziologischen Gruppen unserer Fraktion -  von Arbeitnehmergruppe bis hin zum Parlamentskreis Mittelstand – haben seit langem für dieses wichtige Anliegen gekämpft. Der entscheidende Vorschlag hierfür kam nun von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, dem ich an dieser Stelle meine Hochachtung zolle:

Er verteidigt Tag für Tag die schwarze Null gegen Verschuldungsimpulse und steht für solide Finanzen, er rettet die Euro-Zone, er arbeitet an der Erbschaftssteuerreform und vielen anderen Projekten und er verliert bei alle dem die Beschäftigten in unserem Land nicht aus dem Blick.

Unser Finanzminister hat mit seinem Vorstoß dafür Sorge getragen, dass der Aufschwung in Deutschland bei den Beschäftigten ankommt. Heute beschließen wir „mehr Netto vom Brutto“.

Die Kompensation der kalten Progression wird auch weiterhin ein wichtiges Ziel der Steuerpolitik bleiben. Durch einen periodischen Steuerprogressionsbericht, der in diesem Jahr erstmals vorgelegt worden ist, werden wir auch künftig die Wirkung der kalten Progression in den Blick nehmen.

Durch eine entsprechende Protokollerklärung zum Gesetz haben wir diese Absicht zur regelmäßigen Befassung fest flankiert. Ich bin dem Bundesfinanzministerium darüber hinaus dankbar, dass es uns auch weiterhin bei der Suche nach Wegen zur Gegenfinanzierung möglicher Kompensationsmaßnahmen unterstützen wird.

Gestatten Sie mir noch eine kurze Anmerkung, was den Kinderfreibetrag für das Jahr 2014 und das Anliegen einer rückwirkenden Erhöhung betrifft: Wir teilen die Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums, dass wir mit einem unveränderten Freibetrag im Jahr 2014 keinen verfassungswidrigen Zustand haben. Die rückwirkende Erhöhung hätten wir als CDU/CSU trotzdem gemacht und hatten einen Formulierungsvorschlag bereits vorgelegt.

Aber Maßnahmen einer Koalition werden immer gemeinsam beschlossen und wenn keine Einigung erzielt wird, dann kann eine solche Maßnahme keinen Eingang in das Gesetz finden.

Meine Damen und Herren: Wir stehen heute vor dem Abschluss eines Pakets aus unterschiedlichen Leistungsverbesserungen.

Für mich als Berichterstatter und neuer Parlamentarier war die Arbeit an diesem Steuerentlastungspaket eine ganz neue Erfahrung in Sachen Arbeitsintensität. Bis zuletzt haben wir über Inhalte im Detail gerungen. Für die konstruktive Zusammenarbeit möchte ich insbesondere dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister, wie auch meinem SPD-Kollegen Frank Junge danken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung 66 Mrd. Euro für Familien und Kinder ausgegeben – weil uns Familien als Rückgrat der Gesellschaft wichtig sind. Genau in diesem Sinne – mit Augenmaß, Zielbewusstsein und Verantwortung für Menschen in allen Lebenslagen - werden wir auch weiterhin eine erfolgreiche Familienpolitik für die Menschen in unserem Land gestalten.

Für mich als einzigem Abgeordneten in diesem Haus, der ordentliches Mitglied sowohl im Finanz- als auch im Familienausschuss ist, ist der besondere Spagat zwischen soliden Finanzen und Familienförderung tägliche Herausforderung. Mit dem Beschluss von heute zeigen wir, dass solide Finanzen und steuerliche Entlastung und Förderung von Familien keinen Widerspruch bilden, sondern Hand in Hand gehen.

Ich erbitte daher Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Herzlichen Dank! 

Ansehen können Sie Sich meine Rede unter: http://dbtg.tv/fvid/5266180.