Pressemitteilung: Steuerliche Entlastung für Familien und Bürgerinnen und Bürger beschlossen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Markus Koob:
„Der haushaltspolitische Konsolidierungskurs der letzten Jahre hat sich ausgezahlt. Wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen, um Bürgerinnen und Bürger - und hier insbesondere Familien - um mehr als 5 Mrd. Euro zu entlasten.
Mit dem Gesetz stellen wir die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sicher. Ersterer wird für das laufende Jahr von 8.354 € auf 8.472 € und 2016 auf 8.652 € angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4.368 € auf 4.512 € und für 2016 auf 4.608 € erhöht. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld erhöhen wir rückwirkend ab Januar um 4 € und ab 2016 um weitere 2 € je Kind.
Wir heben ebenfalls im kommenden Jahr den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 € auf 160 € an. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1.1.2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 € auf dann 1.908 €. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 €.
Zudem gehen wir das Thema der kalten Progression an. Zum Abbau der Wirkungen für die Jahre 2014 und 2015 werden die Tarifeckwerte um ca. 1,5 Prozent verschoben. Der Anfang 2015 vorgelegte Steuerprogressionsbericht hat also schon Wirkung gezeigt. Auch in Zukunft wollen wir den Steuerprogressionsbericht zum Anlass nehmen, den Handlungsbedarf zur Kompensation der kalten Progression zu prüfen und möglichst schnell umzusetzen. Hierzu nehmen wir eine Formulierung in den Bericht des Finanzausschusses auf, in der der Finanzausschuss den Bericht über die Wirkung der kalten Progression jeweils beraten und zugleich mit konkreten Handlungsvorschlägen erörtern wird.
Bei den rückwirkenden Regelungen haben wir auch einen guten Kompromiss zwischen Entlastungswirkung und Bürokratieaufwand gefunden. So kommt es zum einen zu keiner Änderung von SGB II-Leistungen oder von Unterhaltsleistungen durch die nachträgliche Auszahlung von Kindergeld. Ebenso werden Arbeitgeber entlastet, indem die Änderungen einzelner Lohnabrechnungen infolge der rückwirkenden Anhebung z. B. des Grundfreibetrages unterbleibt und die Nachberechnung allein im Dezember 2015 ermöglicht wird.“