Markus Koob MdB

So helfen wir Bürgern, der Forschung, dem Gesundheitswesen und unseren Partnern in der Pandemie

Stand: 18. November 2020

Die Bewältigung der Pandemie bedeutet einen historischen Kraftakt für die Bevölkerung und Wirtschaft. Bundesregierung und Parlament haben mehrere milliardenschwere Maßnahmenpakete beschlossen, um der Krise effizient, pragmatisch und schnellstmöglich entgegenzutreten. Der Unionsfraktion ist wichtig, dass das wirtschaftliche Leben und der Zusammenhalt der Gesellschaft erhalten bleiben.

Quelle: CDU/Christiane LangQuelle: CDU/Christiane Lang

So helfen wir Familien, Verbrauchern, Rentnern, Landwirten und unseren europäischen Partnern:

Kinderzuschlag: Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung und die Vermögensprüfung wird stark vereinfacht. Es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben. Allerdings: Die Regelung gilt befristet und einmalig verlängert werden nur bestimmte Bestandsfälle. Auch der weitgehende Verzicht auf die ausführliche Vermögensprüfung gilt nur befristet.

Kinderbonus und Alleinerziehende: Um Familien zu unterstützen, wird analog zum Kindergeld ein Kinderbonus von 300 Euro pro Kind gezahlt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, vergleichbar dem Kindergeld. Damit kommt er vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen zugute. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet, da sie während der Corona-Krise besondere Schwierigkeiten hatten, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Befristet auf zwei Jahre wird der Entlastungsbeitrag von 1.908 EUR auf 4.008 EUR angehoben.

Verlängerung der Entschädigungszahlung: Für Eltern, deren Kinder noch nicht im Rahmen der Notbetreuung in Kita oder Schule betreut werden können, gibt es die Möglichkeit, eine Entschädigungszahlung zu erhalten, wenn sie dadurch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Künftig erhält bei Paaren jeder Elternteil einen zehnwöchigen Anspruch auf die Entschädigung. Alleinerziehende können die Leistung bis zu 20 Wochen erhalten. Ein Anspruch kann bei fehlender Betreuung von Kindern bis 12 Jahren in Kitas und Schulen oder auch bei erwachsenen Kindern mit Behinderung bestehen. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich. Dieser Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück ausgeschöpft werden. Hier ist eine tageweise Verteilung möglich. Damit wollen wir auch den unregelmäßigen Betreuungszeiten von Kindergärten und Schulen gerecht werden. Eltern erhalten damit ein Höchstmaß an Flexibilität.

Beschleunigte Digitalisierung an Schulen: Mit einem Sofortprogramm hat der Bund 500 Millionen Euro bereitgestellt, damit die Schulen mobile Endgeräte zur Versorgung derjenigen, die zu Hause keine eigenen Laptops, Notebooks oder Tablets haben, anschaffen können. Außerdem können die Schulen die Mittel auch für notwendige Hard- und Software zur Erstellung von Online-Lerninhalten verwenden.

Studierende: Studierende, die im Zuge der Corona-Pandemie ihre Studentenjobs verloren haben und finanzielle Unterstützung benötigen, können seit Anfang Mai bei der KfW ein in der Bezugsphase bis zum 31. März 2021 zins loses Darlehen in Höhe von bis zu 650 Euro/Monat als Überbrückungshilfe beantragen. Für die besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden wird von Juli 2020 bis März 2021 der Studienkredit geöffnet. Darüber hinaus wurden dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung wie etwa BAföG in Anspruch nehmen können.

Elterngeld: Die Regelungen zum Elterngeld wurden angepasst. Ist es Eltern in systemrelevanten Branchen und Berufen aufgrund der Krise nicht möglich, ihre Elterngeldmonate zu nehmen, können sie diese aufschieben. Zudem sollen Eltern ihren Partnerschaftsbonus auch dann nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld vorübergehend nicht.

Neues Investitionsprogramm Kitaausbau: Eine Milliarde Euro wird in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich für den Kita-Ausbau zur Verfügung gestellt. Damit können zum Beispiel 90.000 neue Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Mittel können aber auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Ausbau Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Weitere zwei Milliarden Euro stellt der Bund zusätzlich für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung.

Mieter/Daseinsvorsorge: Mietern konnte wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden, wenn sie glaubhaft machten, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung war. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Können Verbraucher ihren Verpflichtungen aus bestimmten, vor dem 8. März 2020 geschlossenen Verträgen im Rahmen der Daseinsvorsorge (etwa Strom, Gas, Telekommunikation) krisenbedingt nicht nachkommen, wurde bis zum 30. Juni 2020 ein Aufschub gewährt. Voraussetzung war, dass ansonsten ihr angemessener Lebensunterhalt gefährdet wäre.

Arbeitslosengeld I: Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld I bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzukommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Deshalb wurde der Bezug des Arbeitslosengelds I für diejenigen um drei Monate zu verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeitslosengeld II: Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht.

Hinzuverdienstgrenze: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wurde die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro bis zum Jahresende 2020 befristet angehoben.

Saisonarbeit: Um die Probleme der Saisonarbeit – insbesondere in der Landwirtschaft – zu mildern, wird außerdem befristet bis zum 31.10.2020 die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet. Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Schengen-Staaten können vor dem Hintergrund des Pandemie-Geschehens seit dem 16. Juni 2020 sowohl auf dem Landweg als auch mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland einreisen. Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten können im Rahmen der geltenden Einreisebestimmungen einreisen. Damit sichern wir in der Corona-Krise die Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Produkten.

Fischerei: Die Corona-Pandemie hat die deutschen Krabbenfischer besonders stark getroffen. Weil etwa Transportwege zu den Pulbetrieben noch immer eingeschränkt sind, leiden sie weiterhin unter großen Absatzschwierigkeiten. Die seit April gezahlten Überbrückungshilfen wurden verlängert und ab dem 1. Juli 2020 sogar verdoppelt. Für die Krabbenfischer gibt es für 30 Tage – aufteilbar in 3 mal 10 Tage – an denen die Kutter nicht auslaufen, zwischen 400 und 600 Euro. Je nach Größe des Schiffs. Die Höchstsumme liegt damit bei 18.000 Euro.

Medizinische Hilfen für unsere europäischen Partner: Deutschland unterstützt mit Ärzteteams und Hilfsgütern. Außerdem wurden bisher über 200 am Corona-Virus erkrankte Patienten aus andere EU-Staaten in deutschen Krankenhäusern behandelt. Zudem hat Deutschland im Rahmen des Rückholprogramms über 6000 Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten aus Risikogebieten nach Hause gebracht. Die Kosten werden vom Bund getragen.


So helfen wir dem Gesundheitswesen:

Unterstützung der Gesundheit und Pflege: Auch der medizinische Bereich wird durch ein Milliardenpaket entlastet: So erhalten beispielsweise Krankenhäuser bis Ende September 2020 für jedes nicht belegte Bett, das für mögliche Corona-Patienten freigehalten wird, eine Tagespauschale. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz erhalten wir diese Unterstützung bis zum Jahresende aufrecht: So können Kliniken, die weitere finanzielle Unterstützung benötigen, diese auf der Ortsebene mit den Krankenkassen verhandeln. Mit dem Krankenhauszukunftsfonds, dem Kern dieses Gesetzes, stellen wir drei Milliarden Euro für eine bessere digitale Infrastruktur und modernere Notfallkapazitäten zur Verfügung. Auch verlängern wir die Schutzschirmregelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis Ende Dezember 2020 und bringen weitere Maßnahmen zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen auf den Weg.

Infektionsschutzgesetz: Damit bei bundesweiten Epidemien rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden können, kann der Bund – zusätzlich zu den Ländern - im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten treffen. Dazu gehören unter anderem befristete Verordnungen zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder Schutzausrüstung sowie zur Testung auf das Coronavirus. Damit diese notwendigen Maßnahmen zügig auf den Weg gebracht werden können, hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Corona-Pandemie im März dieses Jahres eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Der Deutsche Bundestag kann die epidemische Lage von nationaler Tragweite jederzeit aufheben, falls die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.


So stellen wir die Finanzierung sicher
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Nachtragshaushalt zur Finanzierung: Die Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind gewaltig. Zur Finanzierung der Corona-bedingten Mehrausgaben des Bundes hat der Bundestag zwei Nachtragshaushalte beschlossen. Der Haushalt 2020 sieht nun Ausgaben von insgesamt 508,5 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme liegt bei 217,8 Milliarden Euro.

Kommunen: Um den finanziellen Spielraum der Kommunen zu erweitern, wird der Bund mit den Ländern die aktuellen Gewerbesteuerausfälle hälftig kompensieren und dauerhaft einen größeren Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende übernehmen. Zugleich gibt der Bund Mittel, damit Kommunen mehr in die Digitalisierung ihrer Verwaltung, in Kitas und Sporthallen investieren können.


So unterstützen wir die Forschung und Entwicklung
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Stärkung der internationalen Forschung: Die schnelle und sichere Entwicklung eines Impfstoffs ist von zentraler Bedeutung. Dabei müssen alle Kapazitäten international vernetzt und gebündelt werden. Deswegen wurde die internationale Impfstoff Initiative CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) mit zusätzlichen rund 140 Millionen Euro vom Bund gefördert. An CEPI-Projekten ist auch das deutsche Unternehmen CureVac beteiligt.

Produktionskapazitäten frühzeitig aufbauen: Mit einem Sonderprogramm von bis zu 750 Millionen Euro sollen parallel zur Impfstoffentwicklung zugleich die Produktionskapazitäten ausgebaut werden. Ziel ist es, dass so früh wie möglich in Deutschland Impfungen angeboten werden können, nachdem ein sicherer Impfstoff entwickelt wurde.

Medikamentensuche und Verständnis des Virus: Bereits zugelassene Medikamente könnten auch gegen die Atemwegserkrankung COVID -19 wirksam sein. Um vorhandene Medikamente auf ihre Wirksamkeit zu testen, wurden zusätzliche Millionen zur Verfügung gestellt, ebenso für die grundsätzliche Erforschung des neuen Krankheitserregers. Diese Erkenntnisse sollen Aufschluss über mögliche Behandlungen und Therapieansätze liefern.

Forschung und Behandlung vernetzen: Wir haben den Aufbau eines Forschungsnetzwerks mit 150 Millionen Euro auf den Weg gebracht, um die Forschungsaktivitäten der deutschen Universitätsmedizin zu bündeln und die Behandlung der Patienten zu verbessern. Beispielsweise wurde eine patientenbezogene Datenbank aufgebaut, um den zügigen Austausch von Informationen flächendeckend zu ermöglichen. Der Austausch von Daten ist eine wichtige Voraussetzung für eine bessere Gesundheitsversorgung.

Steuerliche Förderung verbessert: Forschende Unternehmen besonders im Mittelstand bekommen durch eine Verdopplung der förderfähigen Aufwendungen bei der steuerlichen Forschungsförderung zusätzliche Unterstützung für neue Innovationen.


So unterstützen wir die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der Pandemie
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Stärkung der Weltgesundheitsorganisation WHO: Um die Koordinierungsbemühungen der Weltgesundheitsorganisation zu stärken, unterstützt Deutschland die WHO mit 500 Millionen Euro.

Unterstützung der Globalen Impfallianz GAVI: Um die internationalen Forschungsbemühungen für einen COVID-19-Impfstoff zu unterstützen und die weltweite Verfügbarkeit eines Impfstoffes sicherzustellen, hat Deutschland seine Unterstützung für die GAVI auf 700 Millionen Euro erhöht.

Humanitäre Hilfe für am stärksten betroffene Länder: Um die humanitären Auswirkungen der Corona-Pandemie in den ärmsten Ländern zu lindern, hat Deutschland die humanitäre Hilfe um 450 Millionen Euro aufgestockt.

Entwicklungspolitische Hilfe: Für 2020 und 2021 werden durch das vom Deutschen Bundestag beschlossene Konjunkturpaket 3,1 Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt. Zudem hat das BMZ im Haushalt des Jahres 2020 weitere 1,15 Milliarden Euro zur Corona-Hilfe umgesteuert. Damit unterstützt Deutschland Entwicklungsländer sowohl bei der unmittelbaren Bekämpfung der Pandemie wie auch der Bewältigung der erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen.