Markus Koob MdB

Fortschritte in der Migrationspolitik

Stand: 28. Juli 2020

Die weltweiten Migrations- und Fluchtbewegungen bleiben eine der größten Herausforderungen für die internationale Staatengemeinschaft. Deutschland setzt sich intensiv für die Bekämpfung von Fluchtursachen ein. Zudem muss die Zuwanderung nach Deutschland gesteuert und begrenzt werden, eine Situation wie im Herbst 2015 darf sich nicht wiederholen. Was haben wir bisher erreicht – und was wollen wir noch tun?

Quelle: CDU/Markus SchwarzeQuelle: CDU/Markus Schwarze

Das ist der aktuelle Stand:

Die Zahl der Asylanträge ist seit 2015 kontinuierlich zurückgegangen: Wurden 2016 noch 745.545 Asylanträge in Deutschland gestellt, sank die Zahl in den Folgejahren, zuletzt auf 165.938 Anträge im Jahr 2019. Die Anzahl der Asylanträge liegt damit unter dem Niveau von 2014. Das ist im Wesentlichen auf nationale, europäische, aber auch internationale Maßnahmen zurückzuführen.

 

Das ist bisher passiert:

Im Jahr 2019 hat der Deutsche Bundestag ein umfassendes Gesetzespaket zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration verabschiedet – das „Migrationspaket“. Es umfasst insgesamt acht Gesetze.

I. Das Migrationspaket

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Deshalb haben wir ein Regelwerk für eine gesteuerte Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt erarbeitet. Es ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern. Maßgeblich dafür sind der Bedarf unserer Volkswirtschaft und die Qualifikation der Zuwanderer. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert insbesondere die Zuwanderung von Personen mit einer nachgewiesenen qualifizierten Berufsausbildung.

Geordnete-Rückkehr-Gesetz: Dieses Gesetz zielt auf die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es betrifft vor allem abgelehnte ausreisepflichtige Asylbewerber, bei denen nach einem aufwändigen rechtsstaatlichen Verfahren feststeht, dass sie unter keinem Gesichtspunkt schutzbedürftig sind und Deutschland verlassen müssen. Damit ein Abtauchen Ausreisepflichtiger vor der Abschiebung besser verhindert werden kann, wurden die Voraussetzungen der Abschiebungshaft praktikabler gestaltet. Dazu hat man die Voraussetzungen für Sicherungshaft systematischer gefasst und die Haftgründe ausgeweitet. Daneben wurde klargestellt, dass beim Ausreisegewahrsam keine Fluchtgefahr erforderlich ist. Eine Ausweisung von Straftätern ist nun unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Intensivstraftäter, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, dürfen außerdem ähnlich intensiv überwacht werden wie Gefährder. Zusätzlich wurde mit diesem Gesetz der Aufenthalt von Asylbewerbern in so genannten AnkER-Zentren („Zentrum für Ankunft, Entscheidung, Rückführung“) oder sonstigen Erstaufnahmeeinrichtungen auf bis zu 18 Monate verlängert. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Mitwirkungsverweigerer und Identitätstäuscher müssen auch über diesen Zeitraum hinaus im AnkER-Zentrum verbleiben, d. h. sie werden nicht auf die Kommunen verteilt.

Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes (insbes. Wohnsitzregelung): Bei dem Gesetz geht es vor allem um die Wohnsitzauflage für Schutzberechtigte. 2016 war für anerkannte Flüchtlinge – zunächst befristet bis August 2019 – die Pflicht eingeführt worden, drei Jahre in dem Bundesland bleiben zu müssen, dem sie zur Durchführung ihrer Asylverfahren oder im Rahmen ihrer Aufnahmeverfahren zugewiesen wurden. Zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse Deutschlands und zur Verbesserung der Planbarkeit der Integrationsmaßnahmen für Länder und Kommunen wurde mit dem neuen Gesetz die Wohnsitzregelung entfristet und somit dauerhaft im Gesetz verankert.

Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: Ausreisepflichtige Ausländer und ihre Ehegatten bzw. Lebenspartner, die seit mindestens einem Jahr in Deutschland geduldet sind und mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig arbeiten (mindestens 35 Wochenstunden bzw. 20 Wochenstunden für Alleinerziehende), können über die so genannte Beschäftigungsduldung einen Aufenthaltsstatus für 30 Monate erwerben. Das Gesetz bringt so Rechtsklarheit für die Gruppe der bereits in Deutschland lebenden Geduldeten und ihre Arbeitgeber. Zusätzliche Bedingungen sind unter anderem: Einreise vor dem Stichtag 1. August 2018, Klärung der Identität, hinreichende Deutschkenntnisse, keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat, keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Zusätzlich wurden auch die bestehenden Regelungen zur Ausbildungsduldung überarbeitet und insbesondere unter bestimmten Voraussetzungen auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe erweitert. Daneben wurden die Voraussetzungen konkretisiert, um eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis zu erreichen.

Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: Dieses Gesetz entwickelt die Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters (AZR) weiter, um die Aufgaben, die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden auf die Länder und Kommunen bestehen, effizienter organisieren und steuern zu können. So wurde der Abruf von Daten aus dem AZR „in Echtzeit“ für weitere Behörden ermöglicht: Nun können auch Jugendämter, Staatsangehörigkeitsbehörden, Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Justiz und die Deutsche Rentenversicherung Daten im automatisierten Verfahren aus dem AZR abrufen. Damit wird Bürokratie vermieden und die Verfahren werden durch einen medienbruchfreien Datenaustausch beschleunigt.         

Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: Die Leistungen für Asylbewerber wurden entsprechend der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Zugleich wurden die Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung, die als Sachleistung gewährt werden, gekürzt und eine geringere Bedarfsstufe für in Sammelunterkünften untergebrachte erwachsene Leistungsberechtigte eingeführt.

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: Es regelt den Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen für Asylbewerber (nach neun Monaten, ungeachtet der Bleibeperspektive).

Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes: Mit dem Änderungsgesetz wurde eine neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Danach verlieren Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem dürfen künftig Personen nicht mehr eingebürgert werden, wenn sie in Mehr-/Vielehe leben.

II. Mehr sichere Herkunftsländer

Am 18. Januar 2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, Georgien sowie die drei Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien als asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Damit verbunden ist eine Vereinfachung und Beschleunigung des Asylverfahrens. Das Gesetz bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates, wird dort aber derzeit von den Grünen blockiert.

III. Verbesserung der Verfahrensabläufe

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeitet inzwischen sehr viel effektiver als noch 2015: Im Jahr 2019 hat das Bundesamt über die Anträge von rund 184.000 Personen entschieden. Die Antragsrückstände aus den letzten Jahren sind weitgehend abgebaut.

Die Zahl der Mitarbeiter des BAMF wurde massiv erhöht: von weniger als 3.000 Personen im Herbst 2015 auf aktuell ca. 7.000 Mitarbeiter.

IV. Europäische Maßnahmen / Schutz der EU-Außengrenzen

Die Europäische Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex soll bis 2027 auf 10.000 Grenzbeamte aufgestockt werden.

Die Europäische Union stellt insgesamt sechs Milliarden Euro für humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in der Türkei bereit. Durch die Unterstützung der EU können Grundbedürfnisse wie Miete und Medikamente für Flüchtlinge in der Türkei gedeckt werden. Mehr als eine halbe Million Flüchtlingskinder können eine Schule besuchen.

Neu ankommende Schutzsuchende werden auf Betreiben der EU insbesondere in Italien und Griechenland in Registrierungszentren (sogenannten Hotspots) aufgenommen.

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, insbesondere auch Deutschland, helfen Griechenland mit finanziellen und personellen Mitteln bei den Asylverfahren und der Versorgung der Migranten und Flüchtlinge.

V. Internationale Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen

Der EU-Treuhandfonds für Afrika – 2015 eingerichtet, um zu stabilisieren und die Auslöser von Flucht und irregulärer Migration zu bekämpfen – hat mittlerweile ein Volumen von 4,5 Milliarden Euro.

Anfang 2014 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ geschaffen. Hiermit werden einerseits kurzfristig Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden unterstützt. Andererseits werden auch langfristig entstandene, strukturelle Fluchtursachen wie Armut, Ungleichheit oder Ernährungsunsicherheit beseitigt. Auch mit zahlreichen weiteren Projekten – z. B. zur Beschäftigungsförderung und Ernährungssicherung – wirkt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit darauf hin, vor Ort Bleibeperspektiven zu schaffen.

Der 2017 gestartete „Compact with Africa“ ist eine partnerschaftliche Initiative, um Investitionsanreize zu verbessern und vorhandene industrielle Kerne in Afrika zu stärken. Zwölf reformorientierte afrikanischer Länder haben sich der Initiative inzwischen angeschlossen. Sie werden dabei unterstützt, das Geschäftsklima zu verbessern, die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen.

 

Das sind die nächsten Schritte:

Aus Sicht der Union dürfen die Bemühungen zur Reduzierung der Zahl der illegal nach Deutschland einreisenden Menschen nicht nachlassen. Bis zum Ende der Legislaturperiode wird der Schwerpunkt deshalb insbesondere auf folgende Maßnahmen gelegt: 

Effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber.

Die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten muss weiter ausbaut werden. Dazu gehören auch weitere entwicklungspolitische Anstrengungen, um Fluchtursachen zu bekämpfen.

Ohne eine europäische Lösung wird kein EU-Mitgliedstaat die Herausforderung der Migrationsentwicklung bewältigen können. Hierzu braucht es einen gemeinsamen Ansatz. Das Gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS), einschließlich der Dublin-Verordnung, muss daher reformiert werden.

Der Schutz der EU-Außengrenze ist von entscheidender Bedeutung, um die Migration zu steuern. Die Stärkung und Weiterentwicklung von Frontex zu einer echten Grenzschutzpolizei haben daher nach wie vor von Priorität. Bis der EU-Außengrenzschutz wirksam gewährleistet ist, sind Binnengrenzkontrollen vertretbar.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration steuert und bündelt die Bundesregierung bestehende Integrationsmaßnahmen und entwickelt sie weiter. Hierzu arbeiten Ministerien, Länder, Kommunen, die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft und die Migrantenorganisationen zusammen, um den Prozess der Integration zu unterstützen.