Markus Koob MdB

Pressemitteilung: Mehr Gerechtigkeit für Mütter in der Rente

„Mit der heute beschlossenen Verbesserung bei der Mütterrente setzen wir eines unserer zentralen Vorhaben um!“, erklärte der hessische CDU-Bundestagsabgeordnete Markus Koob heute Morgen nach der Abstimmung des Rentenpakets im Deutschen Bundes-tag in Berlin. Die Union löse damit eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen ein.
Ab 1. Juli 2014 werde für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeiten in der Rente gutgeschrieben. Damit werden anstelle von bisher einem nun zwei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. „Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von 28,61 Euro (West)  bzw. 26,39 Euro (Osten). Dieser Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli um den Prozentsatz erhöht, um den die Rentenbeiträge generell angehoben werden. Wer noch aktive/r Arbeitnehmer/in ist, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen Entgeltpunkt zusätzlich auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben“, erläuterte der Familienpolitiker Koob.

Die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente und die Anhebung des Rehabudgets seien wichtige Maßnahmen, die auch für künftige Generationen die Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung gewährleisten. „Wer wegen Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss oder nicht mehr voll arbeiten kann, ist in ganz besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen“,  betonte Koob. In der Regel könnten die Betroffenen nicht mit einer üppigen Rente rechnen und die wenigsten könnten an ihrer Erwerbssituation noch etwas ändern.

Bei der politisch durchaus umstrittenen Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren bereits ab 63 eine abschlagfreie Rente beantragen zu können, sei es gelungen, „in den Nachverhandlungen durch eine Stichtagsregelung neue Frühverrentungsanreize zu unterbinden.“

Zudem werde jetzt auch das Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze vereinfacht. „Durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während des laufenden Vertrages kann ein Arbeitsverhältnis auch über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus verlängert werden. Eine solche Verlängerung ist auch mehrfach möglich“, erklärte Koob.