Markus Koob MdB

Erfolge der Unionsfraktion I

Stand: 28. Juni 2021

In den vergangenen vier Jahren wurden im Bundestag viele bedeutende Vorhaben abgeschlossen, die den Alltag der Menschen verbessern und Deutschland stärken. Hier sind kurz und knapp die wichtigsten Erfolge. 

Bild: Meik MerkelbachBild: Meik Merkelbach

Bessere Perspektiven für Familien, Kinder und junge Menschen

Familienentlastungsgesetz: Die Keimzelle der Gesellschaft wird gestärkt. Seit diesem Jahr erhalten Familien für das erste und zweite Kind 219 Euro Kindergeld (vorher: 204 Euro). Für das dritte Kind steigt die Unterstützung von 210 Euro auf 225 Euro und ab dem vierten Kind beläuft sich das Kinder­geld auf 250 Euro (vorher 235 Euro). Insgesamt wurde das Kindergeld in dieser Legislaturperiode um 25 Euro erhöht. Auch der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer ist deut­lich angestiegen – um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr. Dazu kommt, dass auch der Grundfreibetrag angehoben wird: Für 2021 beläuft der sich nun auf 9.744 Euro und steigt somit um 336 Euro.

Familienstärkungsgesetz: Sowohl der Kinderzuschlag als auch die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilha­bepakets wurden deutlich verbessert. Neben der Erhöhung einzelner Leistungen sowie dem Wegfall von Eigenanteilen beim gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und Kita wurde die Beantragung dieser Leistungen erheblich verein­facht.

Qualitativer und quantitativer Kita-Ausbau: Unter Regie­rungsverantwortung von CDU/CSU hat der Bund für Maß­nahmen für Kinderbetreuung von 2008 bis heute insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Mit zusätzlich einer Milliarde Euro durch das 5. Investitionspro­gramm 2020/2021 soll der weitere Ausbau in der Kindertagesbetreuung vorangetrieben werden. Zudem investiert der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Qualität der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz).

Ganztagsbetreuung: Familien brauchen Verlässlichkeit. Daher haben wir ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganz­tagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf den Weg gebracht. Er soll zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit soll ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Bund will dafür 3,5 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitstellen. Damit wurden die Bundesmittel für den vorbe­reitenden Infrastrukturausbau gegenüber den im Koalitionsvertrag dafür ursprünglich vorgesehenen zwei Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Zusätzlich hat der Bund zugesagt, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten mit letztlich knapp einer Milliarde Euro jährlich zu beteiligen.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“: Kinder und Jugendliche sollen nach der Corona-Pandemie die bestmögli­chen Chancen auf gute Bildung und persönliche Entwicklung erhalten. Hierfür stellen wir bis Ende 2022 zwei Milliarden Euro zur Verfügung, um gezielt Lernrückstände abzubauen, frühkindliche Bildung zu fördern, Ferienfreizeiten und außer­schulische Angebote zu ermöglichen und Kinder und Jugend­liche im Alltag und in der Schule zu begleiten und unterstüt­zen.

Novelle des Aufstiegs-BAföG (AFBG): Die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse – als Meister oder Erzieher, in Voll- oder Teilzeit, ob jung oder alt – wird spürbar gestärkt. Eine Vielzahl der Neuerungen richtet sich bewusst an Eltern, wenn sie sich um ihre berufliche Fortbildung küm­mern. Wir investieren zusätzlich 350 Millionen Euro – so viel wie nie zuvor seit Inkrafttreten des AFBG – und machen die duale Ausbildung so zu einem noch attraktiveren Karriereweg.

Mehrstufige BAföG-Reform: Sie sorgt für eine Flexibilisie­rung und Verbesserungen für Studierende sowie Schülerin­nen und Schüler. Die Einkommensfreibeträge, Bedarfssätze und den Wohnkostenzuschlag für auswärts wohnende Studierende wurden angehoben und insgesamt zusätzlich 1,3 Milliarden Euro investiert.

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe stärken wir Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und ihre Familien mit besonderen Unterstützungsbedarfen.

Jugendmedienschutz: Mit dem neuen Jugendschutzgesetz schützen wir Kinder und Jugendliche vor Interaktionsrisiken im Internet wie Mobbing, Cybergrooming oder Kostenfallen, schaffen eine bessere Orientierung durch einheitliche Alterskennzeichen und nehmen auch Anbieter in die Pflicht.

 

Mehr Schutz für Klima und Umwelt

Das Ziel ist klar definiert: Deutschland soll bis 2045 klima­neutral werden – das sieht das neue Klimaschutzgesetz vor, das im Mai 2021 nach einer Entscheidung des Bundesverfas­sungsgerichts auf den Weg gebracht wurde. Die Klimaneutra­lität soll stufenweise erreicht werden: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent reduziert werden. Bis 2040 sollen sie bereits um 88 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr zurückgegangen sein. Übri­gens: Mit dieser Gesetzesnovelle erhöhen wir noch einmal unsere ehrgeizigen Ziele, die wir uns 2019 mit dem weltweit ersten Klimaschutzgesetz gesteckt hatten. Und noch ein interessantes Detail: 2020 deckten erneuerbare Energien wie Wind und Sonne bereits 45 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland ab.

Erneuerbare Energien: Wir haben dafür gesorgt, dass Photovoltaik auch weiterhin über das EEG gefördert werden kann und den Förderdeckel aufgehoben. Die mit Abstand wichtigste regenerative Stromquelle in Deutschland bleibt aber die Windenergie. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeu­gung lag 2019 schon bei rund 50 Prozent. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Offshore-Windenergie gerichtet. Mit dem „Windenergie-auf-See-Gesetz“ wurde das Ausbau­ziel für diese Energieart auf 20 Gigawatt bis 2030 erhöht. Aber auch an Land geht der Windkraftausbau weiter: Das „Gebäudeenergiegesetz“ aus dem Jahr 2020 verschafft den Ländern mehr Planungsspielraum bei der Ausweisung von geeigneten Flächen.

Ausstieg aus Kohle: Bis spätestens 2038 wird die Kohleverstromung beendet. Die betroffenen Regionen werden beim Strukturwandel unterstützt.

Neues Bundesbedarfsplangesetz: Damit die erneuerbaren Energien ihren Siegeszug fortsetzen können, muss auch das Stromübertragungsnetz ausgebaut werden. Mit einer Än­derung des Bundesbedarfsplangesetzes wurde die entspre­chende gesetzliche Grundlage gelegt.

Sanierungsschub für Gebäude: Im Gebäudesektor müssen die erneuerbaren Energien stärker eingebunden werden. Attraktive Fördermaßnahmen schaffen Anreize für die Sanie­rung von Gebäuden im großen Stil, vor allem im sozialen Wohnungsbau. Heizungen, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können, fallen aus der Förderung heraus. Zudem haben wir die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum auf den Weg gebracht.

Ausbau der Elektromobilität: Seit 2019 gibt es bis zu 6.000 Euro als „Umweltbonus“ für neu zugelassene Elektro- oder Brennstoffzellen-Autos. Zur Abfederung der Pande­mie-Folgen wurde im Konjunkturpaket der staatliche För­deranteil am Umweltbonus verdoppelt. So können Käufer von reinen E-Fahrzeugen noch bis Ende 2021 von bis zu 9.000 Euro Innovationsprämie profitieren. Außerdem sollen bis 2030 bundesweit eine Million öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen und an 1.000 Standorten Schnell-Ladesäulen entstehen. Mit dem erfolgreichen Wallbox-Förderpro­gramm der KfW werden Ladepunkte für private Stellplätze gefördert.

Stärkung der Schiene: Wir haben die Umsatzsteuer für Fernreisen mit der Bahn von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt.

Dem Wasserstoff gehört die Zukunft: Mit der neuen Wasser­stoffstrategie für Deutschland wird der sogenannte grüne Wasserstoff marktfähig gemacht – als alternative und nachhal­tige Energie etwa für die Stahlindustrie oder im Flugverkehr.

Nachhaltigkeitsprämie für Waldbesitzer: Viele Wälder leiden zurzeit unter Dürre und Schädlingsbefall. Deshalb unterstützen wir private und kommunale Waldbesitzer mit einer Prämie: Für jeden nachhaltig bewirtschafteten und zertifizierten Hektar erhalten private und kommunale Waldbesitzer 100 beziehungsweise 120 Euro. Insgesamt 500 Millionen Euro wurden dafür bereitgestellt.

Saubere Luft: Eine Milliarde Euro Förderung für tausende neue Elektrofahrzeuge, Ladesäulen, saubere Busse und zur Digitalisierung der Verkehrssysteme.

Green Deal: Wir wollen den European Green Deal als Kon­junkturprogramm für die Transformation unserer Wirtschaft nutzen. Dabei setzen wir uns ein, dass dieser Prozess technologieoffen, wirtschaftlich effizient und sozial ausgewogen erfolgt. Ein ambitionierteres EU-Klimaziel für 2030 sehen wir einerseits als konsequenten europäischen Beitrag zum globalen Klimaschutz und andererseits als Chance für gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa.

Umweltfreundliche Mobilität: Mit der Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent für Tickets im Fernverkehr wird der Umstieg auf die Schiene noch attraktiver. Wir haben Bahnhofsprogramme für die Sanierung und Reparaturen an Bahnhöfen aufgelegt. Bis 2023 werden rund 1,46 Milliarden Euro für die Förderung des Radverkehrs und den Ausbau der Radinfrastruktur einschließlich der Radschnellwege ein­gesetzt.

Digital-Update für das Personenbeförderungsgesetz: Die schon aus einigen Großstädten bekannten Pooling-Anbieter können jetzt bundesweit in den Regelbetrieb gehen. Der Kunde bestellt das Fahrzeug (bspw. einen kleinen Van oder Bus) per Smartphone App. Die Fahrzeuge fahren nicht auf einer bestimmten Route, sondern richten ihre Route nach den Standorten der eingehenden Kundenanfragen. Andere Fahrgäste können zusteigen, die das ungefähr gleiche Fahrtziel haben und sich somit die Fahrt teilen. Die Kommunen in der Stadt und im ländlichen Raum erhalten somit konkreten Ausgestaltungsspielräume für klimaschonende und innovative Mobilitätsangebote, die gleichzeitig die Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen.

 

Mehr Förderung von Wohnen und Bauen

Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau: Fünf Milliarden Euro wurden zwischen 2018 bis 2021 für die soziale Wohnraumförderung bereitgestellt – und ebneten den Weg für mehr als 100.000 Sozialwohnungen. Um dies möglich zu machen, wurde das Grundgesetz geändert. Mit der Sonder­abschreibung in Höhe von jährlich fünf Prozent wird der Miet­wohnungsneubau gefördert, um insbesondere private Investoren zum Bau zusätzlicher Mietwohnungen zu bewegen.

Baulandmobilisierung: In angespannten Wohnungsmärk­ten können die Kommunen Vorkaufsrechte besser ausüben und Baugebote gezielter anwenden, Dachaufstockungen und Dachgeschossausbau werden erleichtert. Umwandlun­gen von Miet- in Eigentumswohnungen sind für private Kleinvermieter weiterhin möglich.

Beschleunigtes Baurecht auf dem Land: Kleinere Gemein­den in ländlichen Räumen profitieren von der Wiederaufnahme des §13b Baugesetzbuch für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorha­ben. Für ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung wurde in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ geschaffen. Mit all diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, geleistet.

Baukindergeld: Wohneigentum ist ein wichtiges Element für die Altersvorsorge. Das Baukindergeld hilft Familien, in die eigenen vier Wände zu ziehen.

Wohnungsbauprämie: Um gerade junge Menschen beim Sparen für die eigenen vier Wände besser zu unterstützen, wurde die förderfähige jährliche Sparleistung auf 700 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise auf 1.400 Euro für Zusammenveranlagte angehoben. Gleichzeitig wurde der Prämiensatz auf zehn Prozent angehoben.

Wohngelderhöhung: Wir haben das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes deutlich erhöht und eine zweijährige Anpassung ab 2022 beschlossen. Den höheren CO2-Preis bei den Heizkosten dämpfen wir durch ein aber­mals erhöhtes Wohngeld seit Anfang 2021.

Städtebauförderung weiterentwickelt: Mit einer neuen Programmstruktur und einem Gesamtvolumen von 790 Milli­onen Euro haben wir die Städtebauförderung zukunftsfähig weiterentwickelt. Schwerpunkte sind „lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.

Sanierung kommunaler Einrichtungen: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ hat die Modernisierung vieler Schwimmbäder, Sport- und Freizeitanlagen sowie Kultur- und Begegnungszentren ermöglicht.

Mietrecht: Wir haben das Mietrecht geändert, um den rasanten Anstieg der Mieten zu bremsen.

 

Für einen starken Staat und mehr innere und äußere Sicherheit

Bundespolizei gestärkt: Die Anhebung der Polizeizulage um rund 70 Prozent und die Erhöhung der Einstiegsbezüge für die Polizeianwärter macht den Dienst bei der Bundespolizei noch attraktiver.

Anpassung des Verfassungsschutzrechts: Der Inlandsnachrichtendienst kann in eng begrenzten Einzelfällen verschlüsselte Nachrichten in Chatforen und Messenger-Diensten wie zum Beispiel Facebook Messenger oder WhatsApp überwachen. Diese Maßnahmen unterliegen hohen rechtsstaatlichen Hürden.

Mehr Cybersicherheit: Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 haben wir für mehr Cyber- und IT-Sicherheit gesorgt, den Schutz der kritischen Infrastruktur ausgebaut und dem Bun­desamt für Sicherheit in der Informationstechnik die neue Funktion des Verbraucherschutzes übertragen.

Pakt für den Rechtsstaat: Gemeinsam mit den Ländern haben wir den Rechtsstaat durch eine verbesserte Personal­ausstattung gestärkt. Die Länder schaffen mit Unterstützung des Bundes bis Ende 2021 insgesamt 2.500 neue Stellen in der Justiz, davon 2.000 für Richter und Staatsanwälte. Der Bund schafft zusätzliche Stellen bei der Bundesanwaltschaft und beim Bundesgerichtshof. Für Polizeiaufgaben werden Bund und Länder bis Ende 2021 insgesamt 7.500 neue Stellen schaffen. Der Großteil davon ist bereits eingerichtet.

Personelle Stärkung der Polizei: Im Zeitraum von 2016 bis 2020 ist der Personalkörper der Bundespolizei von 39.684 auf 49.945 Stellen, der des Bundeskriminalamtes von 5.260 auf 8.027 Stellen und der des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik von 611 auf 1.533 Stellen ange­wachsen. Ähnliche Zuwächse sind auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu verzeichnen.

Justiz und Rechtspflege gestärkt: Durch eine Reform der Strafprozessordnung wurden missbräuchliche Befangenheits- und Beweisanträge einschränkt. Das Rechtsanwaltsgebüh­renrecht und das Berufsrecht von Rechtsanwälten und Nota­ren haben wir reformiert.

Europäische Sicherheitskooperation ausbauen: Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurden auf Druck der Fraktion und der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parla­ment Verbesserungen im Kampf gegen den Terror, gegen organisierte Kriminalität und eine Stärkung der Sicherheit im Schengenraum erreicht oder angestoßen sowie die Rolle von Frontex hin zu einer echten europäischen Grenzschutzbehör­de nachhaltig gestärkt.

Bundeswehr stärken: Wir behalten die Landesverteidigung und die Belange unserer Soldatinnen und Soldaten im Blick und erhöhen den Wehretat. Mit gesetzlichen Verbesserungen und anderen Maßnahmen haben wir die Bundeswehr als Ar­beitgeber attraktiver gemacht. Übrigens: Soldaten in Uniform können seit 2020 kostenfrei Bahn fahren!

Verbrechern den Geldhahn zudrehen: Das Gesetz zur Ver­besserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche ist ein enormer Fortschritt im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus.

Gegen Hass und Hetze im Netz: Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität gaben wir dem Rechtsstaat ein scharfes Schwert gegen Hetze im Internet an die Hand.

Gegen Kindermissbrauch und Kinderpornographie: Im März 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Bundestag ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen, um dem sexuellen Miss­brauch der Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf anzusagen.

Angemessene Verschärfungen des Strafrechts: Wir haben das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet – wo etwa Drogen oder Waffen verkauft werden – unter Strafe gestellt. Die Veröffentlichung von Feindeslisten, ein insbe­sondere von rechtsextremistischen Tätern genutztes Instru­ment der Einschüchterung, haben wir verboten. Der Schutz vor Stalking einschließlich Cyberstalking wurde verbessert, heimliche Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch wurde ebenfalls strafrechtlich verboten. Außerdem haben wir neue Regeln zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des freigesprochenen Angeklagten bei unverjährbaren Delik­ten geschaffen.

 

An der Seite von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Mehr Geld im Portemonnaie: Mit Jahresbeginn 2021 entfiel der Solidaritätszuschlag für mehr als 90 Prozent der Einkom­mensteuerzahler, weitere ca. 6,5 Prozent der Steuerzahler wurden teilweise entlastet.

Abbau kalte Progression: Der steuerfreie Grundfreibetrag wurde in diesem Jahr erneut angehoben – von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Für das Veranlagungsjahr 2022 steigt der Betrag dann auf fast 10.000 Euro. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte wurde zudem der Effekt der kalten Progression verhindert. Nun schon seit acht Jahren in Folge. Mit dieser Verschiebung steigt auch die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, von 57.052 Euro in zwei Schritten bis 2022 auf ein Jahreseinkommen von 58.788 Euro.

Belastungen reduzieren: Durch die stärkere CO2-Bepreisung wird unter anderem Benzin teurer. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale wird die Mehrbelastungen für Fern-Pendler abgemildert.

Hilfe in der Krise: Mit dem Kurzarbeitergeld wurde das große Corona-Beben auf dem Arbeitsmarkt abgewendet: Die Wirtschaft zog mit, Millionen Arbeitsplätze wurden gesichert. Damit das Kurzarbeitergeld den größtmöglichen Effekt auf dem Arbeitsmarkt erzielen kann, wurde der Zugang zu ihm vereinfacht: Es reicht, wenn nur noch zehn Prozent der Be­schäftigten eines Betriebs vom Arbeitsausfall betroffen sind (vorher: ein Drittel); auch Leiharbeitnehmer können nun Kurzarbeitergeld erhalten und die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Unternehmen bis zum 30. September 2021 die Sozialversicherungsbeiträge komplett; danach, bis zum 31. Dezember 2021, grundsätzlich noch zur Hälfte.

Hilfe für Langzeitarbeitslose: Mit dem Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose in Arbeit kommen. In dieser Legislaturperiode sind vier Milliarden Euro dafür vorgesehen.

 

Zuwanderung steuern und begrenzen

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Erleichterung des Zuzu­ges von beruflich qualifizierten Fachkräften aus Staaten au­ßerhalb der EU nach klaren Kriterien und erstmalig auch für Nicht-Akademiker; die Fachkräfte müssen über eine entspre­chende Befähigung, einen Arbeitsplatz und über deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Bekämpfung des Asylmissbrauchs: Zu einer überzeugen­den Migrationsgesetzgebung gehört für uns nicht allein die Zuwanderung von Fachkräften, sondern auch zwingend die klare Begrenzung der illegalen Migration. Dies ist nur bei kon­sequenter Durchsetzung von bestehenden Ausreisepflichten denkbar. Deshalb haben wir mit dem Ausreisegewahrsam und der Abschiebehaft die Instrumente geschärft, um die Ausreise abgelehnter Asylbewerber wirksam durchzusetzen. Wir haben zudem den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungs­verweigerer erhöht und Leistungen für Migranten gekürzt, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind.

 

Mehr Investitionen in die Infrastruktur

Rekordsumme für Investitionen: Auch infolge des Konjunk­tur- und Zukunftspaketes konnte die Investitionstätigkeit merklich gesteigert werden. 2020 wurde ein Rekordvolumen von 50,3 Milliarden Euro erreicht und 2021 wurden 59,3 Mil­liarden Euro für Investitionen bereitgestellt. Perspektivisch wollen wir die Investitionstätigkeit des Bundes verstetigen.

Die Mittel für den Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) haben sich 2020 auf 665 Millionen Euro verdoppelt. 2021 werden sie auf eine Milliarde Euro jährlich angehoben.

Über das Regionalisierungsgesetz erhalten die Länder für die Bestellung des Nahverkehrs zudem jährlich rund neun Milliarden Euro, die über die Jahre bis 2031 jeweils um 1,8 Prozent steigen.

Mobilfunk: Auch bei der Mobilfunk-Netzabdeckung haben wir riesige Fortschritte gemacht, vor allem im ländlichen Raum. Anfang 2021 werden durch jeden der bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber mindestens 98 Prozent der Haushalte versorgt. Die Versorgung der Autobahnen mit 4G durch die Netzbetreiber bewegt sich 2021 zwischen 96 und 99 Prozent. Bei den ICE-Trassen liegt die Versorgung zwi­schen 95 und 98 Prozent. Mit den jüngsten Gesetzesände­rungen kann zukünftig entlang auch der weiteren Verkehrs­wege ein durchgehender und unterbrechungsfreier Ausbau verpflichtend vorgegeben werden. Parallel dazu wird über ein mit 1,1 Milliarden Euro dotiertes Förderprogramm und die Einrichtung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft der Ausbau von 5.000 Masten in den weißen Flecken im ländli­chen Raum vom Bund angestoßen. Der Mobilfunk-Empfang entlang der Schienenwege soll mit weiteren 150 Millionen Euro gesondert unterstützt werden.

Breitbandversorgung: Bei der Breitbandversorgung nimmt das Stadt-Land-Gefälle immer weiter ab: Hatten Ende 2016 nur 33,8 Prozent der Haushalte in ländlichen Gebieten Zugang zu einem Breitbandanschluss mit mindestens 50 Mbit/s, waren es Ende 2020 bereits 80,9 Prozent. Bundesweit liegt die Verfügbarkeit bei 94,5 Prozent der Haushalte. Mit dem Aus­bauprogramm des Bundes werden in rund 1.200 Projekten mittlerweile 2,6 Millionen Gigabit-Anschlüsse geschaffen. Da­rin enthalten sind u. a. 11.000 Schulen. Der Bund investiert dafür rund 8,3 Milliarden Euro. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen liegt die Investitionssumme mittlerweile bei 16,7 Milliarden Euro.

 

Forschung und Entwicklung von Zukunftsfeldern

Drei große Wissenschaftspakte 2021 bis 2030 vereinbart mit den Ländern: Investitionen in Hochschulen, Wissenschaft und Lehre in Höhe von insgesamt 160 Milliarden Euro:

Mit dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ ver­bessern wir gemeinsam mit den Ländern die Qualität von Studium und Lehre an Hochschulen – flächendeckend und dauerhaft. Mit dieser Förderung soll insbesondere unbefris­tetes Hochschulpersonal für Studium und Lehre ausgebaut und die Digitalisierung an Hochschulen vorangetrieben wer­den. Bund und Länder stellen bis 2023 jährlich rund 3,8 Mil­liarden Euro, ab 2024 jährlich 4,1 Milliarden Euro bereit.

Mehr Austausch, bessere Vernetzung, schneller Wissen­stransfer: Das ist das Ziel der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“, mit der wir die Entwicklung innovativer Studien- und Lehrformate fördern. 150 Millionen Euro werden jährlich auf Dauer bereitgestellt, zunächst allein durch den Bund und ab 2024 mit Länderbeteiligung.

Mit dem Pakt für Forschung und Innovation IV setzen Bund und Länder ein starkes Signal für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft. Der Bund verstetigt die Förderung für die außeruniversitären Wissen­schaftsorganisationen und gibt ihnen mit insgesamt über 120 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 Planungssicherheit.

Exzellenzstrategie: Für universitäre Spitzenforschung und herausragende Universitätsstandorte mit internationaler Strahlkraft stellen Bund und Länder in der Exzellenzstrategie jährlich über 500 Millionen Euro bereit. Aus diesen Mitteln werden zehn Exzellenz-Universitäten, ein Exzellenzverbund und projektbezogene Exzellenzcluster an Universitäten zu vielfältigen Forschungsfeldern gefördert. Solche Leuchttürme in der Forschung strahlen auf die gesamte Universitätsland­schaft ab. So bilden wir Leistungsspitzen, fördern Kooperati­on und stärken die Qualität unseres Hochschul- und Wissen­schaftsstandortes in der Breite.

Hightech-Strategie 2025: Die Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung ist die Antwort auf tiefgreifende gesell­schaftliche Umbrüche und technologische Entwicklungen. Wir wollen mit Forschung und Innovation dazu beitragen, dass Deutschland an der Spitze der technologischen Revolution steht. Bis 2025 sollen 3,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes in die Bereiche Forschung und Entwicklung fließen. Und wir sind auf einem sehr guten Weg: 2019 stieg die Forschungs- und Entwicklungsquote (F&E-Quote) auf 3,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes, das sind 109,5 Milli­arden Euro für Forschung und Entwicklung. Und mit der steuerlichen Forschungszulage setzen wir seit 2020 Anreize für zusätzliche Investitionen der Unternehmen in Forschung und Entwicklung.

Wasserstoff-Strategie: Wir haben die Nationale Wasserstoff­strategie verabschiedet. Grüner Wasserstoff, also Wasserstoff, der mit Hilfe erneuerbarer Energien gewonnen wird, ist der Energieträger der Zukunft. Ihm kommt nicht nur eine Schlüs­selrolle für die Bekämpfung des Klimawandels zu, er ist auch eine innovationspolitische Chance für den Wirtschaftsstand­ort Deutschland – wir wollen zum Ausrüster für die Welt werden. Das Bundesforschungsministerium – als Treiber für einen Technologieschub der grünen Wasserstoffwirtschaft – hat drei großangelegte Leitprojekte auf den Weg gebracht, die von drei Konsortien aus über 230 Partnern aus Wissen­schaft und Wirtschaft getragen werden und die wir mit 700 Millionen Euro fördern. Den Aufbau internationaler Wasser­stoffpartnerschaften wird das Bundesforschungsministerium zusätzlich mit mehreren hundert Millionen Euro fördern.

KI-Strategie: Mitten in der Corona-Krise legten wir den Grundstein für mehr Wettbewerbsfähigkeit: Bis 2025 werden die Investitionen des Bundes in Künstliche Intelligenz (KI) aus Mitteln des Konjunktur- bzw. Zukunftspaketes von drei auf fünf Milliarden Euro erhöht.

Steuerliche Forschungsförderung: Richtig gut für den Standort Deutschland: Die steuerliche Forschungsförderung wurde unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche des Unternehmens eingeführt und bereits volumenmäßig verdoppelt. Durch sie werden die Firmen ermuntert, eigene oder Auftragsforschung zu beginnen oder auszuweiten.

Bioökonomie: Bioökonomie ist ein Schlüssel für ein nach­haltiges Leben und eine zukunftsfähige Wirtschaft. Mit der Bioökonomie-Strategie fördert der Bund die Erforschung biologischer Prozesse, den Einsatz von biologischen Rohstof­fen wie Pflanzen und Mikroorganismen und die Entwicklung neuer biobasierter Produkte mit über einer Milliarde Euro. Unser Ziel sind Innovationen für ein nachhaltiges Wachstum – wir wollen Ökologie und Ökonomie verbinden. Und das gelingt an vielfältigen Stellen: Wir können z. B. Autoreifen aus Löwenzahn, Plastik aus nachwachsenden Rohstoffen und Plattformchemikalien biobasiert herstellen.

Next Generation EU: Mit dem Aufbaufonds Next Generation EU wird die EU insgesamt 750 Milliarden Euro in die wirt­schaftliche Erholung investieren. Wir setzen uns dafür ein, dass der ausgesprochene Großteil der Summe in Projekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes investiert werden. Deutschland wird mehr als 58 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 28 Milliarden Euro in klimabezogene und digitalisierungsbezogene Projekte investieren.

 

Gesamte Bilanz zum Download: HIER