Markus Koob MdB

Tillmann/Koob: Milliarden-Entlastung für Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gebracht

Bis 2018 werden kumuliert Entlastungen von 25 Mrd. Euro umgesetzt

 Der Finanzausschuss hat heute die Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und den Ausgleich der Kalten Progression im Rahmen des Gesetzes zur „Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen“ abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestags­fraktion, Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Markus Koob:

 „Der von uns eingeschlagene Konsolidierungs­kurs zeigt Wirkung und die hieraus gewonnenen Spielräume werden konsequent für Entlastungen genutzt. Das nunmehr beschlossene Maßnahmenpaket entlastet Bürgerinnen und Bürger um 2,7 Mrd. Euro ab 2017 und um weitere 3,6 Mrd. Euro ab 2018. Bis zum Jahr 2018 werden wir Bürgerinnen und Bürger damit insgesamt um fast 25 Mrd. Euro entlastet haben.

Dieses Steuerentlastungspaket belegt einmal mehr, dass kluge Finanzpolitik öffentliche Investitionen, Entlastung der Bürger und Augenmaß bei Ausgaben gut miteinander verbinden kann. Steuerentlastungen und ausgeglichene Haushalte stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern gehen Hand in Hand.

Der Vergleich mit dem Ausgangsniveau von 2014 überzeugt: Betrug der Kinderfreibetrag damals noch 4.440 Euro, wird er im Jahr 2018 um 348 Euro auf 4.788 Euro angehoben worden sein. Das Kindergeld werden wir bis 2018 im Vergleich zum Ausgangsjahr 2014 um monatlich 10 Euro auf dann 194 Euro steigern.

Dabei haben wir auch die fast 2,7 Mio. Alleinerziehenden nicht aus dem Blick verloren. Im Jahr 2015 haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro erhöht. Er richtet sich nun zudem nach der Anzahl der Kinder: Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro.

Auch Geringverdiener sind durch unsere Maßnahmen besser gestellt: Wir haben erst zum Juli 2016 den Kinderzuschlag auf 160 Euro angehoben. Jetzt erhöhen wir diese Leistung um weitere 10 Euro pro Monat auf 170 Euro.

Zusätzlich gewinnen Familien durch die Anhebung des Grundfreibetrages und dem Abbau der kalten Progression. Gerade finanzschwächere Familien profitieren zusätzlich vom Bildungs- und Teilhabepaket (Übernahmen von Kosten der Klassenfahrt, für Musik- und Sportvereine oder der Nachhilfe). Hierfür wurden allein in 2015 Mittel in Höhe von 570 Mio. Euro verausgabt.

Die Effekte der sog. kalten Progression treten nicht mehr ein, da wir die Tarifeckwerte – wie bereits in den Vorjahren – um die Wirkung der Inflation verschieben. Die kalte Progression wurde für 2015 und 2016 komplett neutralisiert. Für 2017 und 2018 verschieben wir die Tarifeckwerte um 0,73 % (für 2017) und um weitere 1,65 % (für 2018).

Ferner wird der Grundfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Jahr 2018 auf 9.000 Euro erhöht. Er wird damit seit dem Jahr 2014 um 646 Euro steigen. 

Dies kann natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die hier auf den Weg gebrachten Entlastungen nur ein erster Schritt sein können. Eine weitere Steuerentlastung der Leistungsträger mit unteren und mittleren Einkommen ist dringend nötig. Denn wir haben schon sehr viel für die Schwächeren gemacht. Die, die Arbeiten gehen, müssen auch merken, dass sich Arbeit lohnt.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetzesvorhaben werden umgesetzt:

-          Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018)

-          Anhebung des Kinderfreibetrags von jetzt 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro (2017) und um weitere 72 Euro auf 4.788 Euro (2018)

-          Anhebung des monatlichen Kindergeldes um jeweils 24 Euro pro Jahr in den Jahren 2017 und 2018, das heißt monatlich für das 1.und 2. Kind auf 192 Euro (2017) und 194 Euro (2018); für das 3. Kind auf 198 Euro (2017) und 200 Euro (2018); für das 4. und jedes weitere Kind auf 223 Euro (2017) und 225 Euro (2018)

-          Anhebung des nach dem Bundeskindergeldgesetz zu gewährenden Kindergelds entsprechend den Regelungen im EStG

-          Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Januar 2017 um 10 Euro

-          Ausgleich der „kalten Progression" durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte in 2017 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) und in 2018 um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2017 (1,65 %) nach rechts

-          Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von jetzt 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro (2017) und um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro (2018)