Markus Koob MdB

Meine Rede in dieser Woche

2./3. Lesung Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Donnerstag stand als Tagesordnungspunkt 21 die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes auf dem Plan des Plenums. Auf Grund der fortgeschrittenen Uhrzeit – die Rede war für Mitternacht angesetzt – wurden die Reden aller Redner dieses TOP zu Protokoll gegeben. Meine zu Protokoll gegangene Rede können Sie nun hier nachlesen. Viel Vergnügen!      

„Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Gerne möchte ich zu Beginn die Fakten und Daten in Erinnerung rufen, deren Kenntnis zur fachlich korrekten Erfassung des Themas notwendig ist:

1.) Wir haben 16 Mio. Kinder in Deutschland, die Kindergeld in Höhe von insgesamt 39 Mrd. Euro beziehen.

2.) Wir haben für Beschäftigte der Privatwirtschaft die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die für deren Kindergeldanträge zuständig ist. In diesem Bereich haben wir 14 Familienkassen, die 87 Prozent aller Kindergeldfälle bearbeiten.

Mit Drittens kommen wir zugleich zum zentralen Regelungsgegenstand dieses Gesetzes: Zu den Familienkassen des öffentlichen Dienstes, die die Kindergeldanträge von Staatsbediensteten bearbeiten. Denn:

3.) Wir haben für Staatsbedienstete etwa 8000 zuständige Familienkassen des öffentlichen Dienstes, die allerdings nur 13 Prozent aller Kindergeldfälle bearbeiten.

Die Disproportionalität dieses Umstands wird sofort ersichtlich, wenn Sie alle drei Daten zusammenführen – dann ergibt sich nämlich das folgende Bild: Etwa 0,2 Prozent aller Familienkassen bearbeiten 87 Prozent aller Kindergeldfälle, wohingegen 99,8 Prozent lediglich mit 13 Prozent konfrontiert sind. Das ruft nach Reform und nach Steigerung der Verwaltungseffizienz. Die Beendigung der Sonderzuständigkeiten wird nicht nur seit Jahren vom Bundesrechnungshof gefordert, sondern auch in den betroffenen Fachkreisen, damit hier eine gleichmäßige Rechtsanwendung und zugleich ein ökonomischer Verwaltungsablauf gewährleistet sind.

Die Zuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes wird auf die Bundesagentur für Arbeit respektive das Bundesverwaltungsamt übergehen – und ich betone: Eine gesetzlich verpflichtende Zuständigkeitsübertragung erfolgt lediglich im Bereich des Bundes. Was also, wird sich der geneigte und informierte Zuhörer fragen, passiert mit den Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich der Länder und Kommunen? Für diese haben wir eine Option der Zuständigkeitsübertragung implementiert. Man könnte auch sagen: Wir haben einen Anreiz gesetzt, denn der Bund wird bei einer freiwilligen Zuständigkeitsübertragung durch die Länder und Kommunen die Sach- und Personalkosten übernehmen, ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Dieses Gesetz ist also auch für sie eine administrative Entlastung, wenn sich deren Familienkassen einer Zuständigkeitsübertragung auf freiwilliger Basis anschließen. Es gibt im Übrigen auch einen gewichtigen inhaltlichen Grund, von dieser freiwilligen Option Gebrauch zu machen: Die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit stehen für eine herausragende Arbeit sowie qualitativen, bürgerfreundlichen Service!

Wir lösen mit dem Gesetz auch ein anderes Problem, das der Bundesrechnungshof seit langem moniert und in der Bevölkerung zurecht auf wenig Verständnis stößt: Die Doppelzahlungen von Kindergeld. In der Vergangenheit hat sich diese Zersplitterung in der Familienkassenlandschaft als fehleranfällig erwiesen – es fehlte bislang ein bundesweites, einheitliches Datennetzwerk, in dem Kindergelddaten zentral gespeichert wurden. Doppelzahlungen beim Kindergeld konnten daher nicht vermieden werden. Die jetzt zu beschießende Zuständigkeitszusammenführung enthält daher auch Maßnahmen der Datenkonvergenz, die in der Konsequenz die Gefahr der Doppelzahlungen von Kindergeld erheblich reduzieren. Die Rechtsgemeinschaft muss schließlich darauf vertrauen können, dass Anspruchsberechtigte von Staatsleistungen lediglich den ihnen zustehenden Anspruch erhalten und nicht etwa das Doppelte.        

So ist diese Reform im Ergebnis eine Win-Win-Situation für alle: Die Bürgerinnen und Bürger gewinnen als Steuerzahler, die Behörden gewinnen durch effizientere Verwaltungsabläufe, die Anspruchsberechtigten profitieren von der qualitativen Beratung und Bearbeitung ihrer Anliegen, und nach eigenem Ermessen können auch die Familienkassen des öffentlichen Dienstes in den Ländern und Kommunen gewinnen. Kein Wunder also, dass ein Gesetz, bei dem alle gewinnen und keiner verliert, auch großen Zuspruch hier im Hause findet! Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.“