Markus Koob MdB

Meine Stellungnahme zur erteilten Ermächtigung der Bundesregierung in der Causa Böhmermann

Mag ich Erdogan? Nein.

Mag ich Böhmermann? Manchmal.

Darf das eine Rolle bei der Bewertung einer rechtlichen Frage spielen? Definitiv nein.

Politisch und emotional mag man die Entscheidung der Bundesregierung, Ermittlungen zuzulassen, falsch finden. Rechtlich ist sie richtig. Es ist – zum Glück – nicht Aufgabe der Politik, über die vermeintliche oder tatsächliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu entscheiden. Es ist die Aufgabe von Gerichten.

Politisch und emotional mag man es schwer erträglich finden, dass jemand, der in seinem eigenen Land Presse- und Kunstfreiheit mit Füßen tritt, das Recht erhält, sich vor einem deutschen Gericht zu wehren. Das ist keine Entwertung der Presse- oder Kunstfreiheit – es ist das Wesen unseres Rechtsstaates. Damit die Staatsanwaltschaft eine mögliche Verletzung prüfen kann, muss die Bundesregierung die Ermittlungen (die auch eingestellt werden können) zulassen.

Der oft zu hörende Satz „Satire darf alles“ ist übrigens falsch. Bereits im ersten Semester Staatsrecht an der Uni lernt man die Schranken von Grundrechten kennen (die Schranken-Schranken gehen mir bis heute nicht aus dem Kopf). Auch Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben sich immer wieder mit der Grenze zwischen Kunstfreiheit und den Persönlichkeitsrechten befasst und so die allgemeinen Aussagen des Grundgesetzes mit konkreten Entscheidungen mit Leben gefüllt.