Markus Koob MdB

Beschluss des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSGII) im deutschen Bundestag

Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll die Situation von Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und Pflegern verbessern. Zu Jahresbeginn wurde durch das erste Pflegestärkungsgesetz  (PSG I) schon ein erster Schritt der Verbesserung in dieser Hinsicht getan. Die beiden Gesetze bauen aufeinander auf und sind gegenseitige Ergänzungen bzw. Weiterentwicklun­gen. 

Durch das PSG I wurden zu Beginn des Jahres schon zahlreiche Verbesserungen in der Pflege und für die Betroffenen eingeführt. Neben einigen Anpassungen in den Leistungen und der Organisation im Pflegebereich, wurde der Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Durch diesen sollen Beitragssteige­rungen abgefangen und bis 2034 durch jährliche Einzahlung eine gewisse Summe erreicht werden, um die schon genannten Steigerungen abzufedern und die anfallenden Leis­tungen der Pflegeversicherung weiterhin auf hohem Niveau zu finanzieren.

Welche Neuerungen werden durch das PSG II eintreten? Eine der Hauptänderungen des PSG II ist das Inkrafttreten des neuen Grundsatzes, dass zukünf­tig alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zur Pflegeversicherung erhalten, unabhängig davon, ob sie unter physischen oder psychischen Einschränkungen leiden. Anstatt der jetzt bestehenden Pflegestufen werden fünf Pflegegrade eingeführt. Die Einstufung wird nicht mehr nach der Zeit die für die Pflege benötigt wird eingestuft, sondern nach der Schwere der Beeinträchtigung (körperlich / geistig) und dem Grad der Selbstständigkeit.

Des Weiteren gibt es eine Erweiterung der Leistungen durch das PSG II. Neben den schon bestehenden körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung wer­den pflegerische Betreuungsmaßnamen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld als Regelleistung der Pflegeversicherung eingeführt.

Darüber hinaus bedeutet das PSG II die Einführung eines zusätzlichen Betreuungsangebotes in Pflegeeinrichtungen, das durch die soziale Pflegeversicherung finanziert wird. Rentenbeiträge für mehr pflegende Angehörige wird die Pflegeversicherung anhand festgelegter Kriterien ent­richten.

Mit dem Inkrafttreten des neuen PSG II zum 1. Januar 2017 werden automatisch alle Pflege­bedürftigen von ihrer Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet. Dabei wurde gesetzlich ausgeschlossen, dass durch die Überleitung von der Pfle­gestufe in den Pflegegrad eine Schlechterstellung erfolgen kann. Bis zum 30. September 2016 müssen im Zuge der Entstehung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und die fünf neuen Pflegegrade neue Pflegesätze vereinbart werden. Damit geht auch eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Personalstrukturen und Personalrichtwertvereinbarungen einher

Sollte das zweite Pflegestärkungsgesetz genau wie dessen Vorgänger im Gesetzgebungsverfahren auch vom Bundesrat beschlossen werden, wird es zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und hoffentlich vielen Bedürftigen und ihren Angehörigen, aber auch den Pflegerinnen und Pflegern eine zusätzliche Stütze sein.

Verschaffen Sie sich über die Details des neuen Pflegestärkungsgesetzes unter www.pflegestärkungsgesetz.de einen genauen Überblick.