BMVI-Förderprogramm zum Breitbandausbau
Hierfür werden vom Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die der Bund bis 2018 über die Kommunen und Landkreise an Investoren ausgeben möchte. Die Finanzierung der Zuschüsse soll mit den 1,33 Milliarden Euro, die der Bund bei der letzten Mobilfunkfrequenz-Auktion eingenommen hat, erfolgen. Weitere 1,4 Milliarden Euro sollen aus dem Budget des Verkehrsministeriums kommen.
Die Förderung richtet sich nur an Kommunen und Landkreise in unterversorgten Gebieten, in denen sich der Ausbau für die Deutsche Telekom und andere Anbieter nicht rechnet (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Die Kommunen werden zugleich durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).
Im Regelfall beträgt der Fördersatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Pro Projekt liegt der Höchstbetrag bei 15 Millionen Euro. Des Weiteren ist das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Die jeweilige Kommune muss dann zehn Prozent der Kosten selbst übernehmen.
Alle Netzausbau-Projekte sollen anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet werden, damit die Mittel aus dem Bundesförderprogramm gezielt eingesetzt werden können. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung.
Ferner unterstützt der Bund die Kommunen und Landkreise bei der Erstellung der Antragsunterlagen. Beratungsleistungen werden mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Förderanträge können bis zum 31. Januar 2016 unter www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden.