Zentrale Inhalte des Asyl-Gesetzespaketes auf einen Blick
Die Maßnahmen des im Deutschen Bundestag verabschiedeten Asyl-Gesetzespaketes im Überblick:
Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten werden künftig bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.
Hilfen des Bundes für Flüchtlinge an die Länder in Höhe von 500 Millionen Euro ein Jahr früher
Zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht (bspw. beim Einsatz erneuerbarer Energien in Asylbewerberunterkünften)
In Erstaufnahmeeinrichtungen weitestgehender Ersatz von Bargeld durch Sachleistungen
Für ausreisepflichtige Ausländer und auch für diejenigen, die beharrlich Ihre Identität nicht offenlegen wird es Leistungskürzungen geben
Geldauszahlungen längstens ein Monat im Voraus
Keine Ankündigung des Termins der Abschiebung nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern
Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder wird auf drei Monate reduziert
Entfall des Leiharbeitsverbotes für Asylbewerber sowie Geduldete nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt, bei Geringqualifizierten nach 15 Monaten
Finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund bei der Kinderbetreuung von Kindern
Ab dem 1. Januar 2016 unterstützt der Bund die Länder mit einer Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat
Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Hierzu werden die den Ländern für den Bereich „Wohnraumförderung“ zuzuweisenden Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht
Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive
Anhebung der Altersgrenze von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von 16 auf 18 Jahre in den §§ 10, 12, 14 und 14a AsylVfG
Einrichtung zusätzlicher 10.000 Bundesfreiwilligendienststellen mit Flüchtlingsbezug im. Bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, ausgerichtet am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis von Minderjährigen (Verteilung auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel)
Begleitung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings zum aufnehmenden Jugendamt durch eine andere (Fach-)Kraft ist Pflicht
Das Gesetz stellt klar, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kinder und Jugendliche Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch nehmen beziehungsweise erhalten können (§ 6).
Verbesserung der Datenlage zu unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
Einführung einer Regelung zur schonenden Altersfeststellung durch das Jugendamt, einschließlich einer Regelung, dass gegen die Entscheidung Widerspruch nicht statthaft ist und Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Die Länder haben weiterhin die Möglichkeit bezüglich des Widerspruchs individuell andere Regelungen zu treffen (Länderöffnungsklausel)
Fazit: Die Flüchtlingsbewegung nach Deutschland hat in den letzten Wochen und Monaten stark zugenommen und zum Teil ungeordnete Ausmaße angenommen. Durch die nun verabschiedeten Gesetze bringen wir Ordnung in das existierende System. Es werden 3.000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei und 4.500 Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geschaffen. Diesem ersten Paket nationaler Maßnahmen müssen und werden weitere folgen. Parallel werden die notwendigen Gespräche auf europäischer Ebene, auch mit der Türkei, geführt, um u.a. Begrenzungen des Familiennachzuges zu erreichen.
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