Markus Koob MdB

Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

um die überproportional starke Belastung Deutschlands durch den enormen Zulauf von Asylbewerbern, die Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen, besser bewältigen zu können, haben wir  in dieser Woche ein Gesetzespaket zur Asyl- und Flüchtlingspolitik verabschiedet. Das Paket nimmt die umfangreichsten Änderungen und Einschränkungen des Asylrechts seit 22 Jahren vor. Es ist ein wichtiger erster Schritt, den wir als nationaler Gesetzgeber gehen. Ihm werden weitere Schritte folgen. Parallel müssen auf europäischer Ebene Verhandlungen dafür sorgen, dass es eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge gibt und dass der unkontrollierte Zustrom von Flüchtlingen kontrolliert wird.

Bild: 	CDU / Yvonne Herrmann

Neben dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sowie dem Entlastungsbeschleunigungsgesetz, handelt es sich bei dem heute beschlossenen Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz um das Kernstück des Gesetzespaketes zur Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Mit dem Gesetzespaket, das auf dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 24. September 2015 beruht, sollen u.a. Vereinfachungen bei Errichtung und Betrieb von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften vor allem aber die Beschleunigung der Asylverfahren und die Vermeidung von Fehlanreizen bezweckt werden. Die wichtigsten Neuerungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz lauten:

·         Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländer, da die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz für Staatsangehörige dieser Staaten nur in Einzelfällen vorliegen. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten werden künftig bis zum Ende des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.

·         Zeitlich befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht (bspw. beim Einsatz erneuerbarer Energien in Asylbewerberunterkünften)

·         In Erstaufnahmeeinrichtungen weitestgehender Ersatz von Bargeld durch Sachleistungen

·         Geldauszahlungen längstens ein Monat im Voraus

·         Keine Ankündigung des Termins der Abschiebung nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise, um die Gefahr des Untertauchens zu verringern

·         Höchstdauer der Aussetzung von Abschiebungen durch die Länder wird von sechs auf drei Monate reduziert

·         Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive

·         Entfall des Leiharbeitsverbotes für Asylbewerber sowie Geduldete nach drei Monaten, wenn es sich um Fachkräfte handelt, bei Geringqualifizierten nach 15 Monaten

·         Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund bei der Kinderbetreuung von Kindern (2016: 339 Mio. Euro; 2017: 774 Mio. Euro; 2018: 870 Mio. Euro).

·         Ab dem 1. Januar 2016 unterstützt der Bund die Länder mit einer Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat. Diese Mittel fließen von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens.

·         Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Hierzu werden die den Ländern für den Bereich „Wohnraumförderung“ zuzuweisenden Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils um 500 Millionen Euro erhöht.

·         Anhebung der Altersgrenze von  unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen von 16 auf 18 Jahre in den §§ 10, 12, 14 und 14a AsylVfG

·         Einrichtung zusätzlicher 10.000 Stellen mit Flüchtlingsbezug im Bundesfreiwilligendienst. Änderungen im Bundesfreiwilligengesetz soll u.a. ein Bundesfreiwilligendienst in Teilzeit auch von unter 27Jährigen ermöglichen, damit möglichst vielen Freiwilligen ein Engagement in diesem Bereich ermöglicht werden kann.

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist der wichtigste Baustein der derzeit beschlossenen Asylgesetzgebung des Bundes und meiner Ansicht nach der dringend benötigte Schlüssel für die Beschleunigung der Bearbeitung der Asylanträge und die schnelle Abschiebung Nicht-Asylberechtigter. Auch die Unterbringung derer, die vor Tod und Verfolgung aus den elendigen Kriegs- und Krisengebieten Afghanistans, Syriens, des Iraks oder Eritreas auf Suche nach Hilfe zu uns kommen, wird durch dieses Gesetz vereinfacht und beschleunigt. Ich gehe davon aus, dass schon sehr bald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2016 Erleichterungen für die deutsche Gesellschaft spürbar sein werden, wenn alle Länder und Kommunen das Gesetz richtig anwenden.